Steuerberatung: mehr als Formulare!

Erfolg verschafft Gewicht

Steuerberatung am Ende des Jahres ist nichts anders mehr als Schadensbegrenzung. Das Steuerrecht betrachtet den verwirklichten Sachverhalt. Wenn Sie also eine steuerliche Konsequenz vermeiden oder begrenzen wollen, muß vorher - also vor Vertragsabschluß, vor der Schenkung, vor der Anschaffung; kurz: vor jedem unternehmerischen oder privat(wirtschaftlichen) Handeln! in den Sachverhalt eingegriffen werden. Gestalten Sie Ihres steuerliche Situation.



Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer

Als selbständig Tätiger oder als Unternehmer unterliegen Sie der Einkommensbesteuerung. Nach der Abgabenordnung (dem steuerlichen Grundgesetz) sind Sie gegenüber dem Finanzamt zur Mitwirkung verpflichtet. Diese Mitwirkungspflicht umfaßt die Abgabe von Steuererklärungen, die Abgabe von Mitteilungen sowie die Pflicht Bücher zu führen bzw. Aufzeichnungen zu erstellen. Soweit Sie diese Pflichten nicht erfüllen, drohen insbesondere Zwangsgelder, Verspätungszuschläge oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Schätzung bedeutet in diesem Fall, das Finanzamt überlegt sich ohne Ihre Mithilfe, wieviel Sie wohl verdient haben und schickt Ihnen einen entsprechenden Steuerbescheid.



Gewerbesteuer

Standhaft

Gewerbesteuer entfällt - der Name sagt es schon - auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben die Ärzte, Rechtsanwälte, die meisten Heilberufe und viele andere Berufsgruppen. Aber nicht alle, die Selbständige sind, haben auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts. Beispiel? Der IT- Berater. Der IT- Berater hält sich in den meisten Fällen für einen von der Gewerbesteuer befreiten Freiberufler. Gut: in Einzelfällen trifft das auch zu. So hat ein Steuergericht entschieden, daß für den Fall der schöpferischen Programmiertätigkeit tatsächlich eine den Freien Berufen vergleichbare Qualifikation anzunehmen ist. Aber hat der IT-Berater beispielsweise kein Informatikstudium, wird der Nachweis der Freiberuflichkeit schon sehr schwierig.



Umsatzsteuer

Umsatzsteuerpflichtig sind Unternehmer. Kleinunternehmer unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Diese haben jedoch die Wahl, zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, um das Vorsteuerabzugsrecht nutzen zu können. Der Umsatzbesteuerung von Ausgangsumsätzen steht der Vorsteuerabzug auf Eingangsumsätze gegenüber (Vorsteuer, Vorsteuerpauschalierung, Vorsteueraufteilung, Vorsteuerberichtigung). Daneben lösen Eigenverbrauch/Unentgeltliche Wertabgaben Umsatzsteuer aus. Besonderheiten gelten für den innergemeinschaftlichen Erwerb (beachte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Der Regelsteuersatz beträgt seit 1.1.2007 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %.
So viel in Kürze. Also alles ganz einfach? Aber wieso hat das Umsatzsteuergesetz dann über siebzig (70) Paragraphen? Was sind Umsatzsteuer-Sonderprüfungen? Warum sind Lieferungen oder Leistungen für oder aus dem Ausland so heimtückisch? Und formale Anforderungen an die Rechnungen? Umsatzssteuervoranmeldung monatlich abgeben? Dauerfristverlängerung?

Die Umsatzsteuer soll für den Unternehmer oder Freiberufler eigentlich ein durchlaufender Posten sein. Aber wenn der Steuerpflichtige nicht aufpaßt, kann es nach einer Betriebsprüfung schnell zu einer erheblichen Nachzahlung führen!



Erbschafts- und Schenkungssteuer

Durch das Inkrafttreten der Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer zum 1. Januar 2009 sind die steuerlichen Regelungen um ein Vielfaches komplizierter geworden. Egal ob Betriebs- oder Privatvermögen, viele "Wenns" und "Obs" und "Unter-der-Bedinung,daß" machen deutlich, daß der Erbfall oder die Schenkung nicht allein der Biologie bzw. dem guten Willen überlassen werden sollte. Es gilt: je vielfältiger die Regelungen, desto dringender der Gestaltungsbedarf. Hierzu auch unser Schwerpunktthema: Erbschaftsteuerreform



Und schließlich: Buchführung und Jahresabschluss

Der Buchführung kommt innerhalb der Aufzeichnungen eine besondere Bedeutung zu. Ihre Aufgabe besteht darin, den Stand und die Veränderungen des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals fortlaufend aufzuzeichnen. Dasselbe gilt für die Erträge und Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres. Auf der Grundlage der Buchführung wird zum Schluss des Wirtschaftsjahrs der Jahresabschluss erstellt, der aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung besteht und bei einer Kapitalgesellschaft zusätzlich um Anhang und Lagebericht erweitert ist. Die Buchführung gibt dem Unternehmer Auskunft über die Ertrags- und Vermögenslage seines Unternehmens und dient den Gläubigern und dem Fiskus als Informationsquelle.

Die richtige Beurteilung und Erfassung von Geschäftsvorfällen erfordert ein gerüttelt Maß an Erfahrung und Kenntnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ihr Steuerberater und Wirtschaftsteam und das von ihm geführte Team beherrschen alle Aufgaben der Buchführung und der Erstellung des Jahresabschlüsses routiniert.



© 2008 · Matthias Lykaitis · Niedersächsische Revision und Treuhand GmbH